Menü

Förderleitlinien zur Antragsstellung

 

Unser Förderziel


Die Helmut-Ecker-Stiftung setzt sich dafür ein, die Forschung, Behandlung und Heilung der altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) voranzubringen und damit einen Beitrag zum Erhalt der Sehkraft und zur Verbesserung der Lebensqualität betroffener Menschen zu leisten.

Zu diesem Zweck fördert die Stiftung thematisch und zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben sowie Projekte, die unmittelbar mit der Erforschung, Diagnostik, Behandlung und Heilung der AMD in Zusammenhang stehen. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung medizinische Geräte und Behandlungsmethoden, sofern diese unmittelbar der Forschung, Behandlung oder Heilung der AMD dienen.Der Förderauftrag umfasst auch Forschung und Projekte zu weiteren Erkrankungen,

die die Sehkraft bedrohen.

Voranfrage

Die Helmut-Ecker-Stiftung nimmt keine unaufgeforderten Anträge, sondern ausschließlich Voranfragen entgegen. 

Damit wir Ihr Anliegen frühzeitig einschätzen und zielgerichtet bearbeiten können, reichen Sie bitte vor der eigentlichen Antragstellung zunächst eine kurze Voranfrage bei der Helmut-Ecker-Stiftung ein.
Auf diese Weise kann geprüft werden, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich für eine Förderung durch die Stiftung in Betracht kommt.

Das hierfür vorgesehene Formular finden Sie hier...

Allgemeine Bedingungen

Die zur Verfügung stehenden Stiftungserträge sind begrenzt. Die Fördermittel sollen daher gezielt und sparsam eingesetzt werden, um einen größtmöglichen Nutzen im Sinne des Stiftungszwecks zu erreichen. Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung von Forschungsvorhaben und Behandlungsmethoden sind insbesondere deren wissenschaftliche Qualität und Bedeutung.

Bevorzugt werden Forschungsvorhaben, die sich mit der altersbedingten Makula-Degeneration, ihrer Behandlung und Heilung befassen. Gefördert werden können sowohl grundlagenwissenschaftliche als auch klinische Forschungsvorhaben. Darüber hinaus kann die Stiftung Einrichtungen von Stiftungslehrstühlen für Zwecke der augenheilkundlichen Lehre und Forschung unterstützen.

Fördermittel


Die Förderung kann unter anderem Personalkosten für am Projekt beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kosten für die Beschaffung von für die Durchführung des Projekts erforderlichen Geräten sowie Kosten für Verbrauchsmaterial und Tierversuche bzw. Tierhaltung umfassen. Eine Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen des jeweiligen bewilligten Projekts und nach Maßgabe des Stiftungszwecks.

Abstimmung mit Förderungen aus anderen Geldquellen


Eine Doppelförderung durch die Helmut-Ecker-Stiftung und andere Fördermittelgeber ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zur Prüfung einer möglichen Doppelförderung behält sich die Helmut-Ecker-Stiftung vor, bei anderen Drittmittelgebern entsprechende Auskünfte einzuholen. Hierzu können folgende Angaben übermittelt bzw. abgefragt werden:

Die Helmut-Ecker-Stiftung kann diese Angaben auf Nachfrage auch anderen Drittmittelgebern zur Überprüfung einer möglichen Doppelförderung zur Verfügung stellen.

Antragstellung


Eine Antragstellung ist erst möglich, wenn die Helmut-Ecker-Stiftung nach Prüfung einer Voranfrage zur Einreichung eines Vollantrags aufgefordert hat. 

Für den Vollantrag gelten gesonderte Anforderungen und Vorgaben. Alle Informationen zum Ablauf der Vollantragstellung, zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen sowie zu den formalen Anforderungen finden Sie auf der dafür vorgesehenen Seite „Vollantrag“.

Fortsetzungsanträge


Fortsetzungsanträge sind auf Grundlage des ursprünglichen Antrags zu aktualisieren.
Bei einem Fortsetzungsantrag kann auf einen gesonderten Schlussbericht zum vorausgegangenen Förderzeitraum verzichtet werden. Stattdessen sind dem Antrag folgende Angaben hinzuzufügen:

 

Förderkriterien und Ausschlusskriterien


Grundsätzlich können nur Vorhaben gefördert werden, die vom Stiftungszweck der Helmut-Ecker-Stiftung gedeckt sind.

Bei der Beurteilung der Förderfähigkeit werden insbesondere die wissenschaftliche Qualität, die Bedeutung des Vorhabens für den Stiftungszweck sowie die angemessene und nachvollziehbare Verwendung der beantragten Fördermittel berücksichtigt.

Ausgeschlossene Förderungsformen

Von einer Förderung ausgeschlossen sind insbesondere:


Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen:

 

Beurteilung


Über die Förderung entscheidet der Stiftungsrat. Dieser entscheidet unabhängig und kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Zur fachlichen Beurteilung wird in der Regel eine externe Fachgutachterin bzw. ein externer Fachgutachter hinzugezogen.

Die Entscheidung über einen Antrag erfolgt auf Grundlage der darin enthaltenen Informationen. Es liegt daher im Interesse der Antragstellerinnen und Antragsteller, das Vorhaben, seine wissenschaftliche Zielsetzung und die geplante Durchführung nachvollziehbar und aussagekräftig darzustellen.

Tätigkeitsberichte der Stiftung

Im Sinne der Gemeinnützigkeit und Transparenz veröffentlicht die Helmut-Ecker-Stiftung regelmäßig Tätigkeitsberichte sowie eine Übersicht über die bewilligten Förderprojekte – online und in Schriftform. Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben können dabei der Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und des Instituts sowie das Thema des geförderten Vorhabens und anonymisierte Auswertungen zum Projekt veröffentlicht werden. Die erforderliche unterschriebene Datenschutzerklärung ist daher dem Antrag beizufügen.

 

 

Formular