Menü

Auszug aus der Satzung 

Rechtsform

 

Die vom Testamentsvollstrecker Herrn Franz eisenmann errichtete Helmut-Ecker-Stiftung, wird als Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Inolgstadt gemäß §8081 des bürgerlichen Gesetzbuches anerkannt. Die Stiftungsratsatzung wurde anerkannt und trat am 29. September 2021 in Kraft.

1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Augenheilkunde und zwar sowohl auf dem Gebiet der Schulmedizin als auch der Alternativmedizin mit dem Schwerpunkt der Erforschung, Behandlung und Heilung der altersbedingten Makuladegeneration (AMD). 

3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) Finanzierung von Forschungsvorhaben auf dem in Absatz 2 genannten Gebiet inkl. der Übernahme der Kosten für die Untersuchung von Probanden

b) Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen mit gleichem Förderzweck 

c) sonstige geeignete Maßnahmen wie sie in einer Geschäftsordnung für den Vorstand oder in den Förderrichtlinien niedergelegt werden können.

4) Zur Sicherung der Verwirklichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsvorstand nach eigenem Ermessen im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat Förderrichtlinien erlassen. Über  Einzelheiten der Förderung, insbesondere die Auswahl der zu fördernden Projekte und Personen und über die Art und Höhe der Förderung und Unterstützung entscheidet der Stiftungsvorstand nach freiem Ermessen, soweit nicht in den Förderrichtlinien etwas anderes bestimmt ist.