Leitlinien zur Antragsstellung
Allgemeine Vorbemerkungen
Unser Förderziel
Die Helmut-Ecker-Stiftung fördert die Durchführung thematisch und zeitlich begrenzter Forschungsvorhaben und unterstützt Projekte, medizinische Geräte oder Behandlungsmethoden, die unmittelbar mit der Forschung, Behandlung und Heilung der altersbedingten Makula-Degeneration, kurz AMD genannt, in Zusammenhang stehen und Krankheiten im Allgemeinen, die die Sehkraft bedrohen.
Voranfrage
Die Helmut-Ecker-Stiftung nimmt keine unaufgeforderten Anträge, sondern ausschließlich Voranfragen entgegen. Damit wir Ihr Anliegen schnell und zielgerichtet bearbeiten können, reichen sie bitte vor der eigentlichen Antragsstellung eine kurze Voranfrage bei der Helmut-Ecker-Stiftung ein, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt für die Stiftungsförderung geeignet ist.
Das zu verwendende Formular entnehmen Sie bitte unserer Homepage http://www.helmut-ecker-stiftung.de/.
Nach Prüfung der Anfrage durch die Stiftung erhalten Sie entweder eine Aufforderung zur Antragstellung oder ein Ablehnungsschreiben.
Allgemeine Bedingungen
Unsere zur Verfügung stehenden Stiftungserträge sind begrenzt, so dass unsere Mittel optimiert und sparsam eingesetzt werden sollen, um einen größtmöglichen Nutzen im Sinne des Stifters zu erreichen. Maßstab ist für Forschungsvorhaben und Behandlungsmethoden vor allem die Qualität, die für die Beurteilung maßgeblich sind. Bevorzugt werden Forschungsvorhaben gefördert, die sich speziell mit der altersbedingten Makuladegeneration auseinandersetzen, ihrer Behandlung und Heilung und die Durchführung von wissenschaftlichen, grundlagenwissenschaftlichen und klinischen Projekten sowie Einrichtungen von Stiftungslehrstühlen für Zwecke der augenheilkundlichen Lehre und Forschung.
Fördermittel
Die Fördermittel umfassen z.B. Personalkosten für Mitarbeiter, Kosten für die Beschaffung von Geräten, die für die Durchführung des Projekts unbedingt notwendig sind, Kosten für Verbrauchsmaterial und Tierversuche/-haltung.
Abstimmung mit Förderungen aus anderen Geldquellen
Die Helmut-Ecker-Stiftung schließt eine Doppelförderung grundsätzlich aus. Zu diesem Zweck behält sich die Helmut-Ecker-Stiftung das Recht vor zur Prüfung Anfragen an Drittmittelgeber unter Einbezug folgender Daten zu stellen:
- Name des Antragstellers
- Thema des Antrags
- Zusammenfassung des Antrags
Die Helmut-Ecker-Stiftung stellt diese genannten Daten auf Nachfrage auch anderen Drittmittelgebern, zur Überprüfung einer möglichen Doppelförderung, zu Verfügung.
Antragsstellung
Anträge können jederzeit gestellt werden, unter Berücksichtigung unseres Leitfadens. Die vorgegebene Gliederung ist dabei zu beachten. Der Antrag soll einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten. Der Antrag muss in digitaler Form als PDF an die Email-Adresse info∂helmut-ecker-stiftung.de geschickt werden. Eingehende Anträge werden sorgfältig geprüft und sollen gut lesbar sein. Bitte beachten Sie daher folgenden Vorgaben bei der Antragsstellung.
- Schriftart: Arial
- Schriftgröße: mindestens 11 Punkt
- Zeilenabstand: mindestens 1,15-fache Zeilenhöhe (ca. 0,6 cm)
- Seitenränder: mindestens 2 cm oben / unten / rechts / links
- Papierformat: DIN A4 hoch Seitenanzahl: höchstens 15 Seiten
- Dateiformat: PDF, Antragstext und Finanzierungsplan müssen in einer Datei eingereicht werden
Die strikte Einhaltung der formalen Kriterien soll gewährleisten, dass alle Anträge die gleiche Chance haben, sich zu präsentieren. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst bearbeitet wird, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind.
Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden ohne Berücksichtigung des Inhalts aus formalen Gründen abgelehnt.
Eine unterschriebene Ausfertigung schicken Sie bitte auch per Post.
Helmut-Ecker-Stiftung
Am Bachl 25
85049 Ingolstadt
Sprache
Sie können bestimmte Teile Ihres Antrags auch in englischer Sprache einreichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass folgende Punkte immer in deutscher Sprache zu verfassen sind:
- Allgemeine Angaben
- Thema
- Zusammenfassung
- Ziele
- Fördermittelbedarf
- Erklärungen
Fortsetzungsanträge
Bitte aktualisieren Sie Ihren Fortsetzungsantrag auf Grundlage des Erstantrags. Wenn Sie einen Fortsetzungsantrag einreichen, können Sie auf einen gesonderten Schlussbericht zum Erstantrag verzichten. Dieser wird durch folgende Punkte ersetzt, die bei der Antragstellung der in diesem Leitfaden vorgegebenen Gliederung hinzuzufügen sind:
- Ausführlicher Bericht über den Verlauf der bisher von der Helmut-Ecker-Stiftung geförderten Projektphase
- Verzeichnis der Publikationen im Förderungszeitraum
- Darstellung des weiteren Ablaufs
Kriterien für die Antragsstellung – bevorzugtes oder Ausschlusskriterien
Ausgeschlossen sind alle Projekte, deren Förderung nicht durch den Stiftungszweck gedeckt sind.
Ausgeschlossene Förderungsformen
- Besoldung von Schreibkräften
- Bau- und Einrichtungsmaßnahmen
- Allgemeine Instituts- und Klinikeinrichtungen sowie Grundausstattungen
- Betriebs- und Wartungskosten von Geräten, auch wenn diese von der Helmut-Ecker-Stiftung zur Verfügung gestellt wurden
- Allgemeine Verwaltungskosten, „Overheadkosten"
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen:
- Mischfinanzierungen
- Erhöhung allgemeiner Etatansätze
- Deckung von Etatlücken
- Bezüge von Antragstellern/Mitantragstellern
- Publikationskosten ohne Verbindung zum Förderprojekt
- Reisekosten zu Fachtagungen, die nicht nachweislich der Vorstellung von Forschungsergebnissen aus dem Förderprojekt dienen
- Erstattung anderweitig gewährter Vorfinanzierungen
- Arbeiten zu wissenschaftlich gelösten Problemen
- Auswertung von Patenten
- Aufbau von Kliniken zum Zwecke der Krankenversorgung
- Unterstützung von Kongressen und Ausstellungen
- Erwerb oder Ausbau von Sammlungen
- Beihilfe-Aufstockung einschließlich Stipendien
- Vorhaben mit einer zu langen Förderungsdauer
- Höhe der Förderung – über 150 000 Euro
- Vorhaben aus dem Bereich anderer Förderstellen
- Forschungsvorhaben, deren Finanzierung aufgrund kommerzieller Interessen durch die Industrie übernommen werden könnte
- Forschungsvorhaben, bei denen Mitarbeiter von kommerziellen Unternehmen, für die sich ein wirtschaftlicher Erfolg ergeben könnte, als (Mit-)Antragsteller auftreten
Beurteilung
Der Stiftungsrat entscheidet über die Anträge. Dieser ist in seiner Entscheidung völlig unabhängig und kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Zur Begutachtung wird in der Regel ein Fachgutachter herangezogen.
Ein Urteil wird anhand Ihres Antrages und die darin befindlichen Informationen gefällt. Deshalb ist es im Interesse des Antragsstellers, mit der Formulierung seines Antrages die Grundlage für ein abgewogenes und sachgerechtes Urteil zu schaffen.
Tätigkeitsberichte der Stiftung
Im Sinne der Gemeinnützigkeit und Transparenz veröffentlicht die Helmut-Ecker-Stiftung regelmäßig Tätigkeitsberichte und eine Übersicht über die bewilligten Förderprojekte – online und in Schriftform.
Bezugnehmend auf den Datenschutz weisen wir darauf hin, dass Namen der Antragsteller und des Institutes, sowie das Thema und anonymisierte Auswertungen des Projektes genannt werden.
Die unterschriebene Datenschutzerklärung ist daher dem Antrag beizufügen.