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Auszug aus der Satzung 

 

 

§ 2

Zweck der Stiftung

(1)     Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des dritten Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2)     Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung

-      der Augenheilkunde und zwar sowohl auf dem Gebiet der Schulmedizin als auch der Alternativmedizin mit dem Schwerpunkt der Erforschung, Behandlung und Heilung der altersbedingten Macula Degeneration (AMD)

(3)     Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

a)    Finanzierung von Forschungsvorhaben auf dem in Absatz 2 genannten Gebiet incl. der Übernahme der Kosten für die Untersuchung von Probanden

b)    Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen mit gleichem Förderzweck

c)    sonstige geeignete Maßnahmen wie sie in einer Geschäftsordnung für den Vorstand oder in den Förderrichtlinien niedergelegt werden können.

(4)     Zur Sicherung der Verwirklichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsvorstand nach eigenem Ermessen im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat Förderrichtlinien erlassen. Über Einzelheiten der Förderung, insbesondere die Auswahl der zu fördernden Projekte und Personen und über die Art und Höhe der Förderung und Unterstützung entscheidet der Stiftungsvorstand nach freiem Ermessen, soweit nicht in den Förderrichtlinien etwas anderes bestimmt ist.